Unsere Produkte im Überblick:

Es ist ein weiter Weg von der Mischung der Rohstoffe bis zum fertigen Stein. Viele Anlagenkomponenten sind an diesem Vorgang beteiligt. Nur wenn jedes Teil der Anlage auf die anderen Teile abgestimmt ist, alle Prozesse optimiert sind, läuft die Anlage wirtschaftlich. Lernen Sie unsere Anlagen zur Betonsteinfertigung kennen.

Die Herstellung von Porenbeton stellt hohe Ansprüche an die Aufbereitung und Dosierung der Rohstoffe, die Überwachung des Gärprozesses sowie die Steuerung sämtlicher Fertigungsschritte. Die Porenbetonanlagen von Masa sind verfahrenstechnisch ausgereift und werden entsprechend den individuellen Anforderungen unserer Kunden konzipiert. So entstehen Komplettlösungen, die hohe Wirtschaftlichkeit, optimierte Prozessabläufe und gleichbleibende Qualität der Endprodukte gewährleisten. Lernen Sie unsere Anlagen zur Herstellung von Porenbeton kennen.

Es ist ein weiter Weg von den Rohstoffen über die Mischung bis zum fertigen Stein. Viele Anlagenkomponenten sind in diesen Vorgang eingebunden. Nur wenn die Anlagenteile aufeinander abgestimmt sind, gewährleistet dies einen reibungslosen Prozess und einen wirtschaftlichen Betrieb der Kalksandsteinfertigungsanlage. Lernen Sie unsere Anlagen zur Kalksandsteinfertigung kennen.

Es ist ein weiter Weg von den Rohstoffen über die Mischung bis zum fertigen (Bord-)Stein. Masa Bordsteinpressen wurden entwickelt, um unter anderem die besonderen Anforderungen des „British Standard“ bei Bordsteinen zu erfüllen. Dieser „British Standard“ ist auch heute noch u.a. in Ländern des Mittleren Osten und Großbritannien gültig. Lernen Sie unsere Anlagen zur Bordsteinfertigung kennen.

Unser Service:

Masa Anlagen und Maschinen werden von unseren eigenen erfahrenen Monteuren installiert und in Betrieb genommen. Dabei setzt Masa auf qualifiziertes und in Deutschland geschultes Fachpersonal. Jetzt mehr über die Montage & Inbetriebnahme
Ihrer Fertigungsanlage erfahren.

Der Masa Lifetime-Service reicht weit über die eigentliche Montage und Inbetriebnahme einer Anlage hinaus. Masa kann dabei auf spezifisches Know-how und eine Branchenerfahrung von über 110 Jahren zurückgreifen. Informieren Sie sich jetzt über das breitgefächerte
Spektrum des Masa Lifetime-Services.

Sie benötigen Unterstützung an Ihrer Maschine? Der Masa Support punktet sowohl in der Qualität als auch in einer deutlich verbesserten Erreichbarkeit. Ob „Erste Hilfe“ bei technischen Problemen, Updates, Funktionserweiterungen Ihrer Produktionsanlage oder technische Fragen, das von uns im Rahmen des Masa Supports zur Verfügung gestellte Know-how deckt ein breites Leistungsspektrum ab. Informieren Sie sich jetzt.

Einer der Schlüssel zur Steigerung von Produktivität und Qualität ist eine kontinuierliche Qualifizierung des Maschinen- und Wartungspersonals.
Das erworbene Know-how wird sich schnell auszahlen: Denn wie gut eine Masa Maschine oder Anlage tatsächlich ist, wissen Sie und Ihre Mitarbeiter erst, wenn alle Funktionen, Kniffe und Feineinstellungen bekannt sind. Erfahren Sie mehr über Masa Kundenschulungen.

Sie suchen Ihren Ansprechpartner? Das Masa Service-Team stellt sich vor. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Masa Service Cloud ist das neueste Produkt aus der Familie der digitalen Produkte. Erfahren Sie mehr über diesen Baustein und seine Anwendungsmöglichkeiten.

Erfahren Sie mehr über uns:

Allg. Montage- /Inbetriebnahme- und Abnahmebedingungen

sowie Bedingungen für Schulung und Einweisung der Masa GmbH

Stand: 20.01.2020

§ 1 Geltungsbereich und Preise

1.1 Diese „Allgemeinen Montage-, Inbetriebnahme- und Abnahmebedingungen sowie Bedingungen für Schulung und Einweisung“ (im Folgenden: „Montagebedingungen“) der Masa GmbH (im Folgenden: „Masa“) gelten für die Einrichtung, Montage und Inbetriebnahme von Masa-Anlagen, -maschinen, -komponenten sowie für Umbaumaßnahmen und für die Schulung und Einweisung des Personals zwischen Masa und dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“, zusammen als „Vertragsparteien“ bezeichnet) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die „Kaufmännischen Bedingungen“ von Masa ergänzend Bestandteil des jeweiligen Vertrages werden, soweit diese Montagebedingungen nichts Abweichendes regeln.

1.3 Falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis für die in § 1.1 genannten Tätigkeiten vereinbart worden ist, werden die Leistungen von Masa nach Zeitaufwand gemäß den festgelegten Sätzen individuell berechnet.

§ 2 Montage

2.1 Montage

Bei der Montage werden alle von Masa gelieferten Anlagenkomponenten, die für die Inbetriebnahme wesentlich sind, installiert und die Einzelkomponenten durch das Personal von Masa auf ihre Betriebsbereitschaft hin überprüft.

2.1.1 Montagezeitraum, Montageverzögerung

a) Alle Angaben über den Montagezeitraum sind als Richtwerte anzusehen. Für den Fall, dass eine Montagefrist schriftlich als verbindlich vereinbart wurde, gilt sie als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage zur Abnahme durch den Auftraggeber gemäß § 5, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit ist.

b) Verzögert sich die Montage durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die Masa nicht zu vertreten hat, so tritt eine angemessene Verlängerung der Montagefrist ein. Im Übrigen wird auf die Heimreiseregelung gemäß 2.1.1 lit. d und auf den § 4 der „Kaufmännischen Bedingungen“ der Masa verwiesen.

c) Sollten Wartezeiten entstehen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, so ist der Auftrag-geber Masa zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten inklusive erneuter An- und Abreisekosten verpflichtet. Dies gilt auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises.

d) Heimreiseregelung:

Alle Monteure der Masa haben einen Anspruch auf Heimflüge/Heimreisen,

  • unter 500 km - eine Heimfahrt alle 2 Wochen Montagezeit;
  • ab 500 km bis 799 km - eine Heimfahrt alle 3 Wochen Montagezeit;
  • ab 800 km Entfernung - eine Heimfahrt alle 4 Wochen Montagezeit.

Die vereinbarte Anzahl der Monteure ändert sich in der Regel durch entsprechenden Personalwechsel nicht. Den Umstand des Personalwechsels muss der Auftraggeber aber berücksichtigen (z.B. in seinen Planungen bei Hotelumbuchungen).

2.1.2 Projektmanager

Die Projektmanager oder ihre Vertreter (seitens Masa der verantwortliche Obermonteur oder sein Vertreter) müssen während der Montage und Inbetriebnahmevorbereitung am Bestimmungsort in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen. Vertreter müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen und Befugnisse haben wie die Projektmanager.

2.1.3 Montageablauf

Masa legt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber einen Ablaufplan mit ungefährem Zeitplan fest. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist dieser hinsichtlich der darin genannten Montagefrist nicht verbindlich.

2.2 Anlagenführer

Der Auftraggeber gibt Masa vor Montagebeginn den Namen des verantwortlichen Anlagenführers sowie dessen Mitarbeiter (künftiges Bedienpersonal) bekannt.

2.3 Aufgaben des Auftraggebers

Das Bedienpersonal des Auftraggebers soll während der Montagephase mithelfen, um mit der Anlage vertraut zu werden. Der Auftraggeber hat das Montagepersonal von Masa bei der reibungslosen Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen Die nachfolgende Aufstellung enthält die wesentlichen Punkte, deren Einhaltung die Voraussetzung für eine einwandfreie und kontinuierliche Montage und Inbetriebnahme sind.

2.3.1 Checklisten

Vor Start des Montageprozesses sowie der Test- und Inbetriebnahmephase versendet Masa folgende Checklisten, welche vom Auftraggeber ausgefüllt und zurückgeschickt werden müssen:

(a) Checkliste vor Start der Montage: Hiermit wird dokumentiert, unterstützt durch digitale Photos, dass alle Vorraussetzungen für den Start der Montage erfüllt sind;

(b) Checkliste vor Start der Test und der Inbetriebnahmephase:. Hiermit wird dokumentiert, dass alle Vorraussetzungen für der Start der Test und der Inbetriebnahmephase erfüllt sind;

2.3.2 Bis zum Eintreffen der Lieferungen bzw. bis zum Beginn des Montagebeginns oder sonstiger Leistungen durch Masa sind folgende Leistungen durch den Auftraggeber kontinuierlich auszuführen oder bereitzustellen:

(a) Ausführung sämtlicher statischer Berechnungen, Vorbereitung und Ausführung aller erforderlichen Baumaßnahmen (gemäß den Empfehlungen der mitgelieferten Fundamentpläne) sowie Einhaltung nötiger Wartefristen wie z.B. Betonhärtezeiten;

(b) Bereitstellung einer befahrbaren Zugangsstraße für die Entladung und den Transport der Maschinen und Komponenten zum Montageplatz;

(c) Bereitstellung von geeigneten und geschützten Zwischenlagerflächen zum Schutz der Komponenten vor Witterungseinflüssen;

(d) Abschluss einer Versicherung für die gelieferten Komponenten;

(e) Bereitstellung von Kranen und anderen Hebewerkzeugen (mit Personal), Hebe- bzw. Arbeitsbühnen (mit Personal); der genaue Bedarf sowie Spezifikation und Nutzungsdauer wird mit Masa abgestimmt;

(f) Transfer der Masa Monteure vom/zum Flughafen und täglicher Transfer vom Hotel zur Baustelle und zurück (evtl. Leihwagen);

(g) Bereitstellung von Flugtickets für die Masa Monteure (Nonstop-Flüge als Standard, Multi-Stop-Flüge nur wenn keine Nonstop-Flüge verfügbar sind);

(h) Bereitstellung einer Unterkunft für die Masa Monteure (Mittelklassehotel oder Appartement gemäß europäischem Standard);

(i) Bereitstellung eines trockenen und verschließbaren Raumes für die Aufbewahrung von Werkzeugen der Monteure von Masa bzw. Bereitstellung eines Stellplatzes für den 40’ Werkzeugcontainer;

(j) Bereitstellung von diebstahlsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit und sanitären Einrichtungen etc. für die Masa Monteure;

(k) Bereitstellung von Hilfskräften für Transport und Montage, in erforderlicher Anzahl und mit der erforderlichen Qualifikation:

  • Produktionsanlage – mindestens:
    eine (1) Hilfskraft mit Kenntnissen im Bereich Elektrik/Elektrotechnik sowie
    eine (1) Hilfskraft mit Kenntnissen im Bereich Mechanik und
    zwei (2) Hilfskräfte ungelernt, davon jedoch mindestens eine (1) Person mit Schweißkenntnissen sowie Staplerfahrerkenntnissen.
    In Abhängigkeit vom Anlagenlayout kann die Anzahl der benötigten Hilfskräfte variieren und wird vom Masa Projektmanager bzw. Service Manager festgelegt.
  • Bei Installation einer Regalanlage:
    ca. drei (3) bis vier (4) Hilfskräfte, Stapler und Staplerfahrer, Bereitstellung von Produktionspaletten als Montagehilfe.

Die Hilfskräfte haben den Anweisungen des Masa Montagepersonals Folge zu leisten. Masa übernimmt keinerlei Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für die Montage weiterer, nicht aufgeführter Komponenten wie z.B. Schallschutzkabinen sind zusätzliche Hilfskräfte notwendig.

(l) Einrichtung der notwendigen Unfallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Unfällen verursacht durch Bauarbeiten vor Ort;

(m) Instruktion der Masa Monteure bezüglich bestehender örtlicher Sicherheitsvorschriften. Meldung etwaiger Verstöße des Masa Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften;

Bereitstellung von Strom, Wasser und ausreichender Beleuchtung sowie Anschlussklemmkästen gemäß den Spezifikationen in den Fundamentzeichnungen und Leistungen gemäß den Spezifikationen der Leistungstabellen.

Hinweis: Der Lieferumfang sowohl für Masa Komponenten als auch für Serviceleistungen beginnt im jeweiligen Leistungsschrank. Transformatoren, Verteilerkästen und angeschlossene Stromzuführungen in den entsprechenden Dimensionen und den jeweiligen Sicherungen sind kundenseitig zur Verfügung zu stellen;

Alle Stromzuführungen zu den einzelnen Komponenten werden durch Kabel-Kanäle geführt. Eine davon abweichende Kabel-Installation (z.B. über Kabelpritschen) ist gegen Mehrpreis erhältlich.

(n) Bereitstellung aller Anlagenkomponenten/Leistungen, die nicht zum Lieferumfang von Masa gehören (Fremdprodukte/-leistungen);

Hinweis: Technische Daten, Kapazitäten, Schnittstellen für die Steuerungen und jede andere Leistung für die Fremdprodukte sind im Detail vor Montagebeginn zu klären. Zeitpläne für die Lieferung und Montage der Fremdprodukte und –leistungen sind mit dem Baustellenleiter bzw. dem Projektmanager von Masa abzustimmen.

(o) Auf Anfrage wird der Auftraggeber gebeten, den Masa Monteuren fehlende Werkzeuge bereitzu-stellen (wie zum Beispiel Elektrowerkzeuge, sofern eine Spannung von 230 V nicht erhältlich ist);

(p) Bereitstellung einer kontinuierlichen Müllentsorgung;

(q) Im Allgemeinen sind Masa Monteure in der Lage, sowohl in Deutsch als auch in Englisch zu kommunizieren. Für andere Sprachen hat der Auftraggeber einen Übersetzer mit technischem Verständnis bereitzustellen.

Wirken sich kundenseitige Bauleistungen verzögernd oder hinderlich auf die Montage aus, wird auf die Regelungen des § 2.1.1 lit. b und c sowie des § 5.3 verwiesen.

2.3.3 Durch den Auftraggeber kostenlos bis zum Start der Test-/Inbetriebnahmephase bereitzustellen:

(a) Bereitstellung von Druckluft;

(b) Bereitstellung von Hydrauliköl und Getriebeöl;

(c) Bereitstellung einer separaten Telefonleitung für Modembetrieb für die Fernwartung bzw. eine Hochgeschwindigkeits-Internet-Verbindung, Übertragungsrate ≥ 500 Kbit;

(d) Bereitstellung von Gabelstaplern für die Inbetriebnahme der Anlage, z.B. zum Transport von Steinpaketen, zum Formwechsel, etc.;

(e) Bereitstellung von Rohmaterialien, Bindemitteln, Zement, Additiven, Farben etc. in ausreichender Menge und Qualität. Die Qualität der Materialien muss vor Test und Inbetriebnahme durch Untersuchungen (z.B. Sieblinie) definiert sein;

(f) Bereitstellung von Formen gemäß der technischen Spezifikation seitens Masa (sofern Bestandteil des Prozesses);

(g) Bereitstellung von Produktionspaletten in ausreichender Menge und Qualität bezüglich Ebenheit, Belastbarkeit, Stärke (Dicke), etc. (sofern Bestandteil des Prozesses);

(h) Bereitstellung von Transportpaletten in ausreichender Menge (sofern Bestandteil des Prozesses);

(i) Bereitstellung von notwendigen Unfallschutzvorrichtungen sowohl für die Baustelle als auch für Fremdprodukte.

(j) Bereitstellung des sicheren Signalaustauschs der Sicherheitssteuerungen von kundenseitig beige-stellten Anlagenteilen zu Masa-Anlagenteilen.

2.4 Verschiedenes

a) Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich gegenüber Masa anzuzeigen.

b) Die Masa Monteure sind verpflichtet, sowohl einen täglichen Bericht als auch eine Auflistung der Arbeitsstunden zu erstellen. Der Auftraggeber hat die geleisteten Arbeitstunden der Masa Monteure wöchentlich mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

§ 3 Inbetriebnahme und Testlauf

Die Inbetriebnahme bzw. der Testlauf erfolgt in zwei Abschnitten:

3.1 ohne Material

Die reine Funktionalität der einzelnen Komponenten bzw. der Verfahrensablauf wird ohne Material getestet.

3.2 mit Material

Die Inbetriebnahme bzw. der Testlauf erfolgt mit dem Testen des Produktionsprozesses mit zwei (2) Standard-Formeinrichtungen. Während dieser Phase muss ständig ausreichend Bedienpersonal für die einzelnen Anlagenkomponenten anwesend sein. Sollen weitere Formeinrichtungen getestet werden, so gehen die hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere bei einer Pauschalpreisvereinbarung.

§ 4 Schulung und Einweisung

4.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, findet die Schulung und Einweisung des Bedienpersonals während der Inbetriebnahme bzw. des Testlaufes statt. Die Schulung und Einweisung soll ohne Unterbrechung ausgeführt werden.

4.2 Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen alle Punkte, die

  • den kontinuierlichen Betrieb
  • die Einstellung und die Behebung von Störungen für die gelieferten Komponenten
  • die entsprechenden Sicherheitsunterweisungen gewährleisten.

Dies beinhaltet in der Regel nicht die Einweisung und Schulung für kundenseitig/durch Dritte gestellte Komponenten sowie für komplette Einheiten, die zwar im Masa Lieferumfang enthalten sind, jedoch nicht als typische Masa Komponenten gelten, wie z.B. Umreifungsanlagen.

4.3 Leistungsumfang

  • Für alle Masa-Maschinen: Betrieb, Einstellung, Wartung
  • Formen für Steinfertigungsmaschinen und Pressen: Formwechsel, Wartung bzw. Reparaturtechniken
  • Steuerungen: Betrieb, Einstellung, Bearbeitung und Behebung von Störmeldungen
  • Komplette Anlage: Betrieb

§ 5 Abnahme

5.1 für Masa-Maschinen bzw. komplette Masa-Anlagen:

a) Die Abnahme erfolgt sofort nach der Inbetriebnahme mit Standartprodukten, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen worden sind. Sobald die angegebene Leistung in einem einschichtigen Testlauf erbracht ist, ist auch die Abnahme abgeschlossen. Hierüber wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.

b) Ist eine Abnahme bzw. die Ausfertigung des Abnahmeprotokolls innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Inbetriebnahme, aus Gründen, die Masa nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so gilt die Anlage als abgenommen.

5.2 für Einzelkomponenten bzw. Umbauten:

Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Installation mit Inbetriebnahme der Einzelkomponente bzw. des Umbaus ohne gesonderte schriftliche Bestätigung.

5.3 Verzögert sich die Inbetriebnahme oder andere Leistungen aus Gründen, welche die Masa GmbH nicht zu vertreten hat – insbesondere in den Fällen gemäß § 4.6 („Höhere Gewalt“) und den §§ 2.3, 2.4 („Änderung des Liefer- und Leistungsumfangs“) der „Kaufmännischen Bedingungen“ der Masa.GmbH, tritt eine angemessene Verschiebung der Inbetriebnahme oder Leistung ein. Angemessen ist mindestens die Frist, um welche die Fertigstellung der Anlage bzw. Erfüllung der Leistung durch das Ereignis verzögert ist.

5.4 Die Masa GmbH darf die Anlage auch vor der vertraglichen Inbetriebnahme übergeben.

5.5 Weist die Anlage während der Inbetriebnahme die vereinbarten Eigenschaften auf, so gilt die Anlage als abgenommen. Der Auftraggeber schuldet der Masa GmbH die unverzügliche Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls.

5.6 Restarbeiten oder Mängel, die für den Betrieb der Anlage nicht wesentlich sind, stehen der Abnahme nicht entgegen. Hierüber wird eine entsprechende Liste als Anhang zum Abnahmeprotokoll erstellt. Der Auftraggeber ermöglicht der Masa GmbH die zeitnahe Beseitigung dieser unwesentlichen Restarbeiten oder Mängel.

5.7 Die Nutzung der Anlage durch den Auftraggeber steht einer Abnahme gleich.

§ 6 Sonstiges

6.1 Sämtliche von Masa zur Montage bereitgestellten Montagewerkzeuge und Geräte bleiben uneingeschränktes Eigentum von Masa.

6.2 Masa stellt in der Regel notwendige Werkzeugcontainer sowie Lagerware, die das Montagema-terial ergänzt (detaillierte Liste im Container). Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben Werkzeugcontainer und überschüssige Lagerware (wie Kabel und anderes Montagematerial) im Eigentum der Masa GmbH. Seitens des Auftraggebers besteht in keinem Fall ein Zurückbehaltungsrecht.

6.3 Für den Fall, dass während der Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Testphase oder Abnahme Wartezeiten entstehen sollten, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, so gehen die hierfür anfallenden Kosten inklusive An- und Abreisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises.

6.4 Masa ist ein internationales Unternehmen und setzt qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen Nationen ein. Ein Recht des Auftraggebers auf den Einsatz ausschließlich deutscher Arbeitskräfte seitens Masa, z.B. für Montagearbeiten, besteht somit nicht.