Zoll- und Exportkontrolle
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ist Masa verpflichtet, zoll- und exportkontrollrechtlich relevante Informationen zu gelieferten Materialien einzuholen.
Das bedeutet, dass wir bei Bestellungen folgende Exportkontrolldaten von Ihnen benötigen:
- Ursprungsland
- Zolltarifnummer (statistische Warennummer)
- Ausfuhrlistennummer (AL-Nummer)
- Export Control Classification Number (ECCN) oder EAR99
Da sämtliche gelieferte Produkte für Projekte sowohl im Inland als auch im Ausland eingesetzt werden, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Zoll- und Exportkontrolldaten von Ihnen bereitgestellt werden.
Folgende Möglichkeiten für eine zoll- und exportkontrollrechtliche Erklärung stehen zur Verfügung:
- Langzeit-Lieferantenerklärung
- Lieferantenbestätigung
- Pauschalerklärung
Cornelia Borgia
Funktion: | Director of Group Export Control |
Tel.: | +49 2632 9292-188 |
Mobil: | +49 160 94686066 |
E-Mail: | c.borgia@masa-group.com |